Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Mittwoch, 25.02.2015, 18:50 (vor 3557 Tagen) @ derKVProfi

Unglaublich ... § 44 SGb X freut sich auf Anwendung ....


was hat nun der § 44 SGB X damit zu tun - wir haben bislang noch gar keinen Verwaltungsakt, erst recht keinen rechtswidrigen oder nicht begünstigenden


Es geht um die Aussage von Krankenkassler, dass man Dinge so ausfüllt, dass es passt!

na gut, aber mir fehlt immer noch der Zusammenhang mit einem rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakt - ein ausgefülltes Formular ist noch lange kein Verwaltungsakt. Und zwar unabhängig davon, ob sie richtig oder falsch ausgefüllt sind.


Es gab gerade reichlich Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit Befreiungen der BKK24 ... ich würde mal die Bälle flach halten in Foren.


dann halten Sie sich doch mal an Ihren eigenen Rat - und halten den Ball flach.


Ich brauche keinen Ball flach halten, weil ich nicht betroffen bin, sondern Menschen, die Fragebögen so ausfüllen, dass es passt.

Sie sind also der Meinung, dass Mitarbeiter der BKK24 Formulare "so ausfüllen, dass es passt" und dass es deshalb irgendwelche Anfechtungsverfahren gibt?

Wie genau kommen Sie zu diesen Vermutungen?????

Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass hier irgend jemand von irgend etwas befreit werden soll?


Es ist ein Beispiel für das Ausfüllen von Formularen, und zwar so, dass es passt, wie es Jemand geschrieben hat!

nun ja, ich will mich nicht wiederholen - aber auch ein - egal wie ausgefülltes Formular - hat noch lange nichts mit irgendwelchen Befreiungen zu tun.....mir fehlt immer noch der Zusammenhang.


Entweder macht man es seriös und sauber und vor allem unter Beachtung der Regeln, oder man lässt es.

Und noch einmal ... der Fall ist so easy, dass es schon weh tut, dass nur ich immer wieder den Weg finde! Wald und Bäume ist das Thema!


richtig - was die sozialversicherungspflichtige Regelung betrifft kann er sehr einfach sein (ob er es auch tatsächlich ist, kann hier niemand sagen - wir kennen nicht alle Fakten)


Das weiß ich, und deswegen biete ich ja an, dass man mich mandatiert! Aber man kann schon vieles aus den bisherigen Aussagen herauslesen.

man kann vieles irgendwo herauslesen, wenn man will - ob aus Forenbeiträgen oder auch aus Kaffeesatz. Ich halte mich lieber an die bekannten Fakten.


Allerdings sind noch andere Rechtsgebiete zu beachten. Bei denen man durchaus Fehler machen kann.... deshalb nochmals mein Rat: fachkundige Beratung suchen, durch Rechtsanwälte und Steuerberater, ggf. auch durch die Krankenkasse oder einen Rentenberater.


Versicherungsberater vergißt der GKVler immer. Und natürlich müssen Steuerberater eingebunden werden, die das Unternehmen aber zweifelsohne hat.

nochmals - extra für Sie: Versicherungsberater beraten zu Fragen privater Versicherungen, Steuerberater beraten in steuerlichen Angelegenheiten, Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und Rentenberater beraten in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung. Und wie heißt es im Volksmund so schön: Schuster bleib bei deinen Leisten


Und es soll Versicherungsberater geben, die neben sich jemanden sitzen haben, der dann auch die Rechtsdienstleistung außerhalb des Versicherungsbereichs macht, wenn also die Grenzen überschritten werden würden.

es ist ja gut zu hören, dass Sie sich Hilfe holen - vielleicht befragen Sie Ihren Nebenmann (oder Ihren Nebenfrau) mal zu den unterschieden zwischen (von wem und wie auch immer) ausgefüllten Formularen, Verwaltungsakten und Befreiungen (vielleicht auch Befreiungsbescheide - dann wären wir wieder bei einem Verwaltungsakt). Und wenn Sie schon dabei sind, lassen Sie sich noch den Unterschied zwischen rechtswidrigen und rechtskonformen sowie begünstigenden und nicht begünstigenden Verwaltungsakten erklären.

Und dann können Sie vielleicht erklären, was das alles mit der Frage von Ilona zu tun hat..... wenn ich mich nicht ganz täusche, ist ihr Mann z. Zt. nicht befreit (von was auch immer) und strebt dies auch nicht an.


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