Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 16.07.2018, 11:47 (vor 2320 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Hallo,sehr richtig - hatte ich auch schon einige Fälle in der Praxis bei denen das im Zusammenspiel Kunde, Steuerberater und Krankenkasse wunderbar geklappt hat.
Meist war der Weg folgender - 1. Anfrage bei der gewählten Kasse - Beratung dort und zwar persönlich - Nach Beratung an Steuerberater verwiesen um alle Bereiche, die nicht die Sozialversicherung betroffen haben, abzuklären - danach die Anmeldung des Kunden bei der GKV - Die Prüfung durch die GKV (damals, heute macht das meist die Rentenversicherung), war dann nur noch Formsache. Der Steuerberater musste für seine Beratung sowieso bezahlt werden und bei der GKV ist und war schon immer eine Beratung kostenlos.
Insofern dürfte sich dieser Fall hier in den gleichen Bahnen bewegen. Man kann natürlich auch viel Geld auf den Tisch legen, aber das Ergebnis wird das Gleiche sein, wenn der in Anspruch genommene "Versicherungsprofi" auch wirklich gut ist. Was ich damit eigentlich sagen will - das muss jeder selbst wissen, welche Schlussfolgerungen er oder sie aus Forumsbeiträgen zieht.
Gruss
Czauderna


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