Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 19:51 (vor 2318 Tagen) @ Czauderna

Ein GKV Mitarbeiter sollte so etwas nicht tun - richtig!

Er darf einen konkreten Einzelfall betrachten und entscheiden - und dann geht man in den -widerspruch, vor das sG und dann wird die Meinung des GKV-Mitarbeiters i.d.r pulverisierert.

Meine Erlebnisse der letzten fünf Jahre sind ein deutlicher Beleg für Inkompetenz !

Ich gebe aber zu, dass mehr als 50% noch gut und positiv laufen ... aber fast 50%, also über 40% sind eine Katastrophe ....

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