Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Dienstag, 24.02.2015, 21:46 (vor 3558 Tagen) @ derKVProfi

Unglaublich ... § 44 SGb X freut sich auf Anwendung ....

was hat nun der § 44 SGB X damit zu tun - wir haben bislang noch gar keinen Verwaltungsakt, erst recht keinen rechtswidrigen oder nicht begünstigenden


Es gab gerade reichlich Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit Befreiungen der BKK24 ... ich würde mal die Bälle flach halten in Foren.

dann halten Sie sich doch mal an Ihren eigenen Rat - und halten den Ball flach.

Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass hier irgend jemand von irgend etwas befreit werden soll?


Entweder macht man es seriös und sauber und vor allem unter Beachtung der Regeln, oder man lässt es.

Und noch einmal ... der Fall ist so easy, dass es schon weh tut, dass nur ich immer wieder den Weg finde! Wald und Bäume ist das Thema!

richtig - was die sozialversicherungspflichtige Regelung betrifft kann er sehr einfach sein (ob er es auch tatsächlich ist, kann hier niemand sagen - wir kennen nicht alle Fakten)

Allerdings sind noch andere Rechtsgebiete zu beachten. Bei denen man durchaus Fehler machen kann.... deshalb nochmals mein Rat: fachkundige Beratung suchen, durch Rechtsanwälte und Steuerberater, ggf. auch durch die Krankenkasse oder einen Rentenberater.


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