Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

GKVler, Mittwoch, 18.07.2018, 18:54 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

Nein, ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine Hilfestellung durch annonym Menschen wertlos ist und bleibt, dass die GKV nur den vorliegenden Fall beurteilen darf (und keine Konstruktionshinweise geben sollte), etc.

glücklicherweise herrscht hier in Deutschland Meinungsfreiheit - Ihre Meinung steht Ihnen also zu.

Sie liegen mit Ihrer Meinung allerdings falsch: Mitarbeiter von Krankenkassen (die in der Regel nicht anonym sind) dürfen und müssen zu Fragen des Sozialversicherungsrechts beraten - und zwar allgemein und auch im Einzelfall...schauen Sie sich mal den § 13 SGB I und den § 14 SGB I an.

Versicherungsberater, -vertreter, -verkäufer oder -makler sind dagegen nicht zur Beratung in Fragen des Sozialversicherungsrechts berechtigt. Ob nun anonym oder unter ihrem eigenen Namen oder der Firma ihres Arbeitgebers werbend...mehr als Tips oder Hinweise dürfen die nicht geben.

Gruß GKVler


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