Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)
Familien GmbH mit sv-pflichtigem Geschäftsführer ....
Wann war das denn bitte?
das ist aktuelles Recht....vielleicht sollten SIE sich auf den aktuellen Stand bringen. Es gab da mal ne Änderung bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von (Gesellschaftern/Geschäftsführern) Familien-GmbHs.
"Die   familiäre   Verbundenheit   oder   Rücksichtnahme   ist   daher   bei   Gesellschafter-Geschäftsführern,  mitarbeitenden  Gesellschaftern  und  Geschäftsführern  einer  Familien-
GmbH  im  Hinblick  auf  die  o.g.  BSG-Rechtsprechung  aus  2012  grundsätzlich  nicht  (mehr) geeignet, die Rechtsmacht, wie sie sich nach dem Gesellschaftsrecht ergibt, gänzlich zu negieren und daher ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur Familien-GmbH auszuschließen"
Vielmehr muss auch in diesem Fällen auf den Einzelfall geschaut werden. Wie bei anderen Gesellschaftern/Gesellschaftern auch.
Gruß GKVler