Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

Thomas5, Mittwoch, 30.08.2017, 17:11 (vor 2640 Tagen) @ derKVProfi

Sonderfall, fern der Realität?

Ich glaube, Herr Müller - bleiben wir doch beim Sie, da höflicher - hier kommt eine Nebelkerze. Ich wollte nur auf die Frage des Fragestellers antworten, welche Fallstricke (und dies ist nicht etwa die fehelende Kassenzulassung dieser Ärzte) bei der Kostenerstattung von ambulanten Rechnungen leitender Krankenhausärzte in zugelassenen Versorgungskrankenhäusern drohen. Das würde ich jedenfalls nicht als Sonderfälle abtun, was regelmäßig über meinen Schreibtisch läuft.

Wer aber nie selbst Kostenerstatter war, kennt natürlich die Rechtsposition der Kassen nicht. Und dass die Rechtspositionen der Kassen durchaus unterschiedlich sein mögen, kann auch sein. Ich kann nur aus den Erfahrungen mit der AOK berichten und habe deren bundesweite Rechtsauslegung hier mitzuteilen versucht. Wenn hier der AOK-Bundesverband falsch liegen sollte, können Sie mich ja aufklären. Da aber bei meiner Frau bei Berücksichtigung der Aufteilung von Pauschalen alles bei der Abrechnung mit der PKV so gut klappt und sie auch die Uniklinikambulanzen besuchen kann, werde ich Sie jedenfalls für Ihre Antwort zu Ihrer "Realität" und den Nicht-"Sonderfällen" nicht beauftragen, was Sie hoffentlich verstehen.


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