Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

fragender, Donnerstag, 24.08.2017, 18:15 (vor 2646 Tagen)

Guten Abend,

kann ich bei der Wahl des ambulanten Kostenerstattungsverfahrens gefahrlos in eine Ambulanz (bevorzugt Uniklinika) gehen, wenn eine Restkostenversicherung (arag) vorhanden ist? Privatambulanzen der Chefärzte mit eingenommen? Oder muss man mit der GkV zuvor sprechen weil es Probleme mit der Vorleistung geben könnte?

Danke und Grüße


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