Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

Samson, Dienstag, 29.08.2017, 20:45 (vor 2644 Tagen) @ derKVProfi

Na hier wird aber vieles durcheinander geworfen, man, man, man.
Es gibt die Institutsambulanzen, die rechnen über Pauschalen mit der GKV ab (PIA, SPZ etc.), dann gibt es die Notfallambulanz.
Als dritte Möglichkeit, und so habe ich den Fragesteller verstanden, gibt es einzelne Fachärzte, die eine KV-Zulassung haben und dann eine (Spezial-)Sprechstunde auch für GKV-Patienten anbieten, die abgerechnet wird, wie in jeder Kassenarztpraxis. Und genau das wäre für den Fragesteller zu klären, ob der gewählte KH-Arzt eine KV-zulassung hat. Nur in dem Fall wird die GKV dafür etwas zahlen.
Diese Antwort einmal ungeachtet der medizinischen Notwendigkeit und dem Vertrag mit der PKV.


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