Kostenerstattungsprinzip - Krankenhausambulanzen (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 25.08.2017, 16:11 (vor 2648 Tagen) @ fragender

ARAG nennt Krankenhausambulanzen ausdrücklich!

Dann - was ist es?

Notfall - zulässig!

„Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ (ASV) nach 116 b SGB V

Kein Termin und Verweis an Krankenhaus durch Terminvergabe der KVn?

Oder einfach so?

Wie immer - es besteht Bedarf an Beratung ...

Also GKV ansprechen und dort fragen oder die Krankenhausambulanz oder ARAG ...

Wieso in einem Forum?

Oder bitte ganz exakt offen legen - PLZ, Problemstellung ICD-10 Diagnosen, etc.

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