Re: Wechsel PKV nach GKV mit 57 Jahren (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 23.09.2012, 16:34 (vor 4443 Tagen) @ Bernadette

Falls Du einen gesetzlich Versicherten ehelichst und selbst weniger 375€ Einnahmen hast, bist Du sofort beitragsfrei in seiner GKV mitversichert. Den Mann mußt Du allerdings selbst finden ..


Rechtsquelle: §10 im SGB V


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