Re: Neueinstieg mit über 55 (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 14.03.2010, 18:14 (vor 5367 Tagen) @ Alfred Wilhelm

na ja, wenn deine Frau älter als 55 Jahre alt ist, wird der Mutterschutz wohl schon ne Zeit her sein...

und die gesetzliche Regelung ist eindeutig:

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. (§ 6 Abs. 3 a Satz 1 SGB V)

die Postbeamtenkrankenkasse gilt als private Krankenversicherung, daher kann sich deine Frau leider nur privat versichern.

Gruß GKVler


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum