Re: Wechsel PKV nach GKV mit 57 Jahren (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 15.02.2010, 15:50 (vor 5394 Tagen) @ Anna

Irgendwie war der Text weg, also kurz auf Nachfrage nochmal die zwei häufigsten Wege nach dem 55. in die Gesetzliche zu kommen: a) so man eine Ehefrau hat, die in der GKV ist, kann man als Familienversicherter ohne zeitliche Begrenzung dann sofort beitreten, wenn die eigene Selbständigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird und man Einnahmen von unter 365€ monatlich hat oder
b) als Empfänger von ALG 2 falls man selbst innerhalb der letzten 5 Jahre auch nur ein Tag eigenene Mitgliedschaft in der GKV nachweisen kann.

Rechtsgrundlagen wie immer aus dem SGB V:
a) (1) Punkt 4, 5 http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
b) (3a) http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html einfach im Umkehrschluß


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