Re: Wechsel PKV nach GKV mit 57 Jahren (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 15.02.2010, 17:47 (vor 5394 Tagen) @ GKVler

Sowohl die Varianten a) als auch b) habe ich im Berliner Großraum bei mehreren Kassen begleitend auch in diesem Jahr verfolgt. Offensichtlich beißt sich die SGB V Katze manchmal in den eigenen Schwanz. Wer sich erst nach dem 55. um seine Kasse der nächsten Jahre kümmert, hat sich entweder vorher nicht informiert bzw. seine finanzielle Situation nicht selbstkritisch eingeschätzt. Insofern sind die Einwände hilfreich und für alle anderen gibts ja dies Forum.

Nebenberuflich selbständig? Die Gewerbeanmeldung trägt nicht mehr den Eintrag haupt- sondern nebenberuflich. Die ausgeübte Stundenzahl liegt unter 15h pro Woche und bei der Frage was man denn dann im Hauptberuf mache, ist es nachvollziehbar, wenn z.B. eine Frau sagt, daß sie in erster Linie erziehende Mutter ist. Dies wird alles von den großen Versorgerkassen bis zu kleinen BKKs recht unterschiedlich heiß gegesen. Sicher, unsere GKVlerin würde da besonders tiefgründig nachforschen, stirnrunzelnd Guachten erstellen lassen, vor Ort Inaugenscheinnahmen ..


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