Verbeamtung mit chronischer Vorerkrankung - warum PKV? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 10.12.2011, 22:43 (vor 4731 Tagen) @ Ponchik

Hallo Ponchik,

bei einer Frühpensionierung werden die Einnahmen deutlich geringer, der PKV-Beitrag bleibt aber unverändert. Ggf. bei der Bezügestelle erkundigen, wie hoch oder niedrig die pension sein wird. Die Senkungen des PKV-Beitrages im Alter greifen dann normalerweise nicht.

Nachwuchs würde ich nur ausschließen, wenn es medizinische/biologische Aussagen eines Arztes gibt. Unwahrscheinliche Dinge passieren manchmal doch:

- jemand hat 6 Richtige im Lotto

- Beckenbauer und Boris Becker wurden überraschend Vater

- Johannes Heesters und seine Frau haben auch unwahrscheinliche Lebensläufe.

- Fukushima war sehr, sehr unwahrscheinlich

....

Für Unwahrscheinlichkeiten sollte man vorsorglich den Beitrag ausrechnen und dann mit denm Grad der Wahrscheinlichkeit zu den Kosten dazurechnen. Wenn das Unwahrscheinliche dann eintritt, sollte man sich nicht ärgern, sondern einfach damit leben.


Die empfohlenen Tarife sollte man aber selber nochmal an diesen Kriterien (o.g. Leistungen) messen.

Auch bei einem Versicherungsberater würde ich mir vor einer Unterschrift die gesamten Anlagen durchlesen und alle offenen Punkte von mehreren Personen erklären lassen (ggf. auch GKV-Mitarbeitern).

Kann man denn nicht ein Jahr unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und so (vor Alter 55) in die GKV zurück?

Als Beamter oder Pensionär nicht. Nur als Arbeitnehmer/Angestellter unter 55 Jahre kann man in die GKV zurück. Das ist die aktuelle Gesetzeslage. Ob das zum Zeitpunkt X noch der Fall ist, kann keiner zusichern. In den letzten 25 Jahren wurden die Rückkehrmöglichkeiten in die GKV immer weiter eingeschränkt. Es gibt hier keinen Vertrauensschutz!

Wenn man eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt, zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss von 7,3% zur Krankenversicherung.

Wenn man während der 2. Hälfte des Berufslebens zu mindestens 90% in der GKV versichert war, zahlt man als Rentner nur aus der Rente, rentenähnlichen Einnahmen und ggf. aus einer selbständigen Tätigkeit Beiträge. Alle anderen Einnahmen (z.B. Miete, Zinsen, private Lebensversicherungen) sind beitragsfrei.

Ganz wichtig finde ich den Punkt, dass die PKV nach dem Einreichen der Rechnung prüft, wss notwendig war. Dann kann man an der bereits erhaltenen Behandlung an sich aber nichts mehr ändern.

Gruß

RHW


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