Private Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 15.09.2011, 22:52 (vor 4819 Tagen) @ Sindy mit S

Warum sollte die GKV schlafen. Wenn er sich solange seine BU-Rente läuft einfach in eine PKV ohne Strafzahlungen begibt, werden später auch von Kassenseite keine Nachzahlungen fällig, denn es besteht die natlose Vorversicherung von privat in die gesetzliche Familienversicherung. Eine private BU hat immer einen individuell ausgewählten Ablauftermin, hier ist es das 64. Lebensjahr, also weit vor dem individuellen Rentenzugangsalter fast zwei Jahre später. GKVlerin versteht immer mehr meine Lesart, nur hier ist die später erforderliche Lücke von mehr als 12 Monaten bereits vorhanden. Das die Zugangsvoraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt sind ist ihm auch klar, aber ein Mindestbeitrag von 155€ weitaus günstiger, als ein Privatverlauf im Alter ohne langjährig aufgebaute Rückstellungen. C’est la vie und ich danke Euch für die Aufpuzzelung bei diesem nicht ganz unkomplizierten Sachverhalt, der schon fast an ein Schachspiel erinnert.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum