Private Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sindy mit S, Mittwoch, 14.09.2011, 21:10 (vor 4820 Tagen) @ Joachim Röhl


Für Feinschmecker .. unser Anfragender beabsichtigt nun aber nicht den Weg nach §5 (1) 13 zu gehen, er will die kleine Lücke zwischen Auslaufen der Versicherungszahlungen zum Fünfundsechzigsten und seinem späteren gesetzlichen Rentenbeginn für eine Aufnahme als dann Einkommensloser in die Familienversicherung nutzen. [/i]

1. bei der Beantragung der Familienvericherung fragt ihn die zuständige KK wo er bisher versichert war???

2. bei Rentenantragstellung fragt ihn der RV-Träger wie und wo er in der 2. Hälfte der Rahmenfrist (also so die letzten 25 Jahre krankenversichert war und muss dies ggf. nachweisen???

Na dann Viel Glück, aber vielleicht bearbeitet es auch ein KK-SB der keinen Bock oder keine Ahnung hat!


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