Private Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sindy mit S, Donnerstag, 15.09.2011, 20:11 (vor 4819 Tagen) @ Joachim Röhl

Deine vielen Frage- und Ausrufezeichen zeigen Verwirrung.

Nööö wenn man den Hintergrund versteht nicht!

Nochmal ganz langsam ...

wer bei einem Sachbearbeiter der GKV z.B. im Rahmen der Beantragung der (für Joachim Röhl: kostenlosen)Familienversicherung oder der Prüfung der Voraussetzung zur KVdR angibt, dass er nach dem 1.4.2007 NICHT KRANKENVERSICHERT war und davor zuletzt in der GKV versichert war, dann stellt dies die Feststellung des Vorliegens der Versicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V dar.

Vielleicht klärt sich für Dich nun auch so manches Frage- oder Ausrufezeichen ;-)

PS ... zwischen Ende der BU (vollendung 65. LJ und Beginn Altersrentenanspruch liegen max 31. tage, nämlich dann wenn man am 31. geboren ist ........ !!!!!????? und dein Klient ist am ??? geboren ???


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