Private Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Mittwoch, 14.09.2011, 22:42 (vor 4820 Tagen) @ Joachim Röhl

zu 1) ".. gar nicht! Ich weiß, daß ich jetzt um eine mögliche Nachzahlung nicht herum komme, aber ich bin einkommenslos und bitte gleichzeitig um Aufnahme in der Familienversicherung. Ach im Jahr 2004 habe ich zuletzt Beiträge an eine BKK gezahlt, hier habe ich noch die Kündigungsbestätigung, kucken sie mal"

ok, diese Aussage braucht die Kasse natürlich schriftlich mit Datum und Unterschrift. Nun stellt sich die Frage, wie der Kunde in der Zeit von 2004 bis 2007 (bzw. bis jetzt) tatsächlich krankenversichert war. Ggf. sollte man die Folgen von einer falschen Aussagen in dieser Hinsicht beachten - dazu am besten Rat bei einem Anwalt suchen...

Dann darf er nachzahlen: für den Zeitraum von 04/2007 bis laufend. Zur Berechnung der Beiträge muss er Einkommensnachweise/Einkommensteuerbescheide einreichen. Und kann nur darauf hoffen, dass er nicht die PKV-Beiträge von der Steuer abgesetzt hat.....oder dass der Kassenmitarbeiter unaufmerksam ist.

zu 2) über ein Jahr später "ich war vor langer Zeit in einer BKK, dann mehrere Jahre gar nicht versichert und zuletzt über ein Jahr familienversichert bei meiner Guten. Ich weiß, daß ich jetzt nur noch in die teuere Freiwillige Krankenversicherung der Rentner (FKVdR) komme und da etwa 155€ Mindestbeitrag zahlen muss, weil ich die Vorversicherungszeiten für die billige KVdR nicht erfüllt habe .. aber man kann nicht alles im Leben haben."[/i]

na ja, dann wurde ja bereits die Zeit von ab 04/2007 mit einer Mitgliedschaft gefüllt....oder auch nicht. Isofern stimmt die Aussage dann nicht mehr ganz.

Gruß
GKVler


P.S. eine "FKVdR" gibt es nicht - nur eine "Freiwillige Mitgliedschaft" und eine "Krankenversicherung der Rentner (KVdR)"


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