Private Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 15.09.2011, 17:00 (vor 4820 Tagen) @ Sindy mit S
bearbeitet von Joachim Röhl, Donnerstag, 15.09.2011, 17:59

Deine vielen Frage- und Ausrufezeichen zeigen Verwirrung. Hier muß man nur klar lesen, daß unser Versicherungswilliger eine Lücke vom letzten Zahlmonat der privaten BU mit Ende vierundsechzig bis zum Einsetzen der gesetzlichen Rente mit etwas über sechsundsechzig hat. In diesem Zwischenraum geht er folglich einkommenslos zur Krankenkasse der Gattin und beantragt die Aufnahme. Nach §5 (1) 13 könnte dies sehr teuer werden, falls der 25er aus dem SGB IV mit Kappung nach vier Jahren nicht angewandt wird. Unterschiedlichste Ventillösungen von der interim geführten PKV über den befristeten Aufenthalt im Ausland sind hier im Forum auch für diese Fallkonstellation nachzulesen. Was aber soll er nachzahlen, falls die Familienversicherung greift; die steht entgegen landläufiger Meinung jedem Ehepartner ohne 55er Sperrgrenze offen, der monatlich weniger 365€ Einkommen hat und ist obendrein kostenlos ..


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