Private Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.09.2011, 19:20 (vor 4822 Tagen)
bearbeitet von Joachim Röhl, Dienstag, 13.09.2011, 20:01

Ich wende mich auch mal an die Spezialisten von SGB V um zu erfahren, wie die eine private! Berufsunfähigkeitsversicherung betrachten. Im konkreten Fall bekommt ein nichtversicherter und sonst einkommensloser Hausmann knapp sechshundert Euro Berufsunfähigkeitsrente. Nun mit fast sechzig begehrt er die Aufnahme in der Familienversicherung seiner gesetzlich versicherten Ehefrau. Der Weg über §5 Punkt (1) 13 käme ebenso in Betracht, da in der weiten Vergangenheit mal eine gesetzliche Vorversicherung bestanden hat. Unser reuiger Schuldner ahnt, daß ab 1.April 2007 rückwirkend möglicherweise hohe Beitragsforderungen und aufgelaufene Zinsen nachzuzahlen sind, falls die private BU-Rente doch zum Einkommen nach §10 (1) Punkt 5 zählt, die Grenze von 345€ somit überschritten ist und die Familienversicherung verwehrt wird ..

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