Private Berufsunfähigkeitsrente anzurechnen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 14.09.2011, 11:25 (vor 4821 Tagen) @ Sindy mit S

Danke und da es wohl keine weiteren Arbeitsrichtlinien für die Fallentscheidung gibt, würde die private BU zum anrechenbaren Einkommen zählen.

Für Feinschmecker .. unser Anfragender beabsichtigt nun aber nicht den Weg nach §5 (1) 13 zu gehen, er will die kleine Lücke zwischen Auslaufen der Versicherungszahlungen zum Fünfundsechzigsten und seinem späteren gesetzlichen Rentenbeginn für eine Aufnahme als dann Einkommensloser in die Familienversicherung nutzen.


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