Weltreise / Arbeiten im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 05.07.2010, 20:33 (vor 5255 Tagen) @ Marc

Hallo,
die Einzelheiten sind in § 44 SGB V geregelt.
AN, die eine Beschäftigung über 400 Euro haben, haben auch einen Krankengeldanspruch.

Selbständige können sich nur nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei einer Rückkehr aus einem außereuropäischen Land versichern. Krankengeldanspruch ist nicht möglich. Wahltarife der Krankenkassen sind nach § 53 Absatz 6 SGB V auch für Krankengeld anzubieten. Dort sind hauptberuflich Selbständige genannt, aber nicht Versicherte nach Nr. 13. Hier kann es ggf. zu unterschiedlichen Auslegungen kommen. Evtl. wird es in einigen Jahren auch Gerichtsentscheidungen hierzu geben. Oder Änderungen des Gesetzestextes.

Wenn eine selbständige Tätigkeit nach der Rückkehr eindeutig ausgeschlossen werden kann, wird es mit dem Krankengeld keine Probleme geben.

Gruß
RHW


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