Weltreise / Arbeiten im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)
BFalls mal ein besonders wissender Sozialversicherungsfachangestellter (sie nennen sich wirklich selbst Sofa!) am Schalter sitzt, ist es besser darauf hinzuweisen, daß der Auslandsaufenthalt der Gründung einer künftigen Selbständigkeit dient und somit alle Bedingungen für eine Anwartschaft komplett erfüllt.
...und falls dir ein Verkäufer von privaten Versicherung was über gesetzliche Krankenkassen erzählt, glaub nicht einfach alles. Auch hier mal wieder ein Beispiel für profundes Halbwissen
ich bin der Meinung, dass eine Anwartschaft ausreichend ist. Du hast vor, dich überwiegend im Ausland aufzuhalten, so dass eine Versicherung hier in Deutschland nicht sinnvoll ist. Und eine freiwillige Mitgliedschaft ist, wie der Name schon sagt, freiwillig. Eine Pflichtversicherung (§ 1 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) ist nicht nötig, da du dich deutlich überwiegend im Ausland aufhälst.
Gruß GKVler
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Marc,
21.06.2010, 20:42
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RHW,
22.06.2010, 19:38
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Joachim Röhl,
23.06.2010, 13:18
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Menke,
24.06.2010, 10:21
- Weltreise / Arbeiten im Ausland - Joachim Röhl, 24.06.2010, 12:23
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Menke,
24.06.2010, 10:21
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Marc,
24.06.2010, 13:01
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Marc,
05.07.2010, 12:16
- Weltreise / Arbeiten im Ausland - RHW, 05.07.2010, 20:33
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Joachim Röhl,
23.06.2010, 13:18
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Paul,
28.06.2010, 20:47
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Joachim Röhl,
28.06.2010, 21:08
- Weltreise / Arbeiten im Ausland - GKVler, 05.07.2010, 16:33
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Joachim Röhl,
28.06.2010, 21:08
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RHW,
22.06.2010, 19:38