Weltreise / Arbeiten im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Donnerstag, 24.06.2010, 19:11 (vor 5266 Tagen) @ Marc

Hallo,
eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland ist nicht verpflichtend.
Als Argumentation kann dieser Link helfen:
Auslandsreisekrankenversicherung

Wichtig ist, dass man für unplanmäßige, vorübergehende Aufenthalte in Deutschland (z.B. schwere Erkrankung oder Todesfälle von Angehörigen) auch eine Absicherung sicherstellt.

Gruß
RHW


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