Weltreise / Arbeiten im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland ist nicht verpflichtend.
Als Argumentation kann dieser Link helfen:
Auslandsreisekrankenversicherung
Wichtig ist, dass man für unplanmäßige, vorübergehende Aufenthalte in Deutschland (z.B. schwere Erkrankung oder Todesfälle von Angehörigen) auch eine Absicherung sicherstellt.
Gruß
RHW