Weltreise / Arbeiten im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

Marc, Donnerstag, 24.06.2010, 13:01 (vor 5267 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,

vielen Dank für die Antwort. Allerdings sagt mir die TKK, dass ich mich für den Zeitraum der Reise bei Ihnen freiwillig weiterversichern muss (ca. 140-150 Euro) und anschließend bei einer Beschäftigung im Ausland in eine Anwartschaft wechseln kann. Die AOK meiner Freundin sagt Ihr, dass für den kompletten Zeitraum eine Anwartschaft abgeschlossen werden kann. Wer hat nun recht, mal abgesehen vom §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei dem man ja anscheinend beides nicht benötigen würde?

Viele Grüße,
Marc


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