Weltreise / Arbeiten im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 24.06.2010, 12:23 (vor 5267 Tagen) @ Menke

Ja und um die sicher gleich folgende Frage auch zu beantworten; central formuliert für die Auslandsreisekrankenversicherung, daß "Versicherungsschutz in allen Ländern besteht, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht ihren überwiegenden Aufenthalt hat .."


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