Weltreise / Arbeiten im Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.06.2010, 21:08 (vor 5262 Tagen) @ Paul

Biete der Kasse wie oben beschrieben einfach eine Anwartschaft wegen gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland an oder halte ihnen gleich eine Abmeldung vom Einwohneramt unter die Nase und dann bekommen sie gleich null. Darfst 3mal raten, was jeder Versicherung lieber ist. Falls mal ein besonders wissender Sozialversicherungsfachangestellter (sie nennen sich wirklich selbst Sofa!) am Schalter sitzt, ist es besser darauf hinzuweisen, daß der Auslandsaufenthalt der Gründung einer künftigen Selbständigkeit dient und somit alle Bedingungen für eine Anwartschaft komplett erfüllt. Die meisten Kassen machens aber auch so. Grund? Die Angst vor "Kundenschwund" ist nämlich größer, als die Buchstabentreue ins SGB und seiner Richtlinien, Ausführungen oder Besprechnungsergebnisse ..


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