Re: TKK - Schadensersatz geltend machen (Sonstige Themen)

Gast_, Montag, 26.02.2007, 11:51 (vor 6480 Tagen) @ Gast

Wo soll ein "Beitragsschaden" entstanden sein? Dadurch, daß VS bislang bei der TK versichert war, haben sowohl Sie wie auch ihr Arbeitgeber erstmal aufgrund des günstigeren Beiträgssatzes Beiträge gespart. Wenn sich nun im Nachhinein herausstellt, das eine Versicherung bei der TK aufgrund der fehlenden Kündigungsbestätigung nicht möglich war, dann müssen jetzt Beitragsanteile die eigentlich bereits in der Vergangenheit fällig waren, nachgezahlt werden. Ein Schaden ist also nicht entstanden.

Ok, bei der TK ist offensichtlich geschlampt worden, denn das Fehlen der Kündigungsbestätigung hätte viel früher auffallen müssen. Das ändert aber nichts daran, das ein Schadenn nicht entstanden ist. Im Gegenteil: dadurch, daß Beitragsanteile zunächst nicht abgeführt worden sind, könnte man sogar von möglichen Zinsgewinnen sprechen ;-)

Gruß


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