Re: TKK - Schadensersatz geltend machen (Sonstige Themen)

Gast, Freitag, 23.02.2007, 16:49 (vor 6483 Tagen) @ Sora

Also jetzt wird es ja immer lustiger. Jetzt erwartet man doch allen ernstes, dass sich die Interessenten im Krankenversicherungsrecht besser auskennen, als das geschulte Personal.

Wenn die TK den Aufnahmeantrag richtig geprüft hatte, dann wäre der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber kein Schaden entstanden. Insofern macht sich die TK schadensersatzpflichtig. Ich schlage vor, dass man sich direkt an den Leiter der TK - Beitragsabteilung wendet und den Beitragsschadensausgleich fordert und ansonsten um einen Bescheid mit Rechtsmittelbehrung bittet, damit man das Sozialgericht und/oder das BVA einschalten kann.


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