Re: TKK - Schadensersatz geltend machen (Sonstige Themen)

Shoppingqueen, Sonntag, 25.02.2007, 12:26 (vor 6481 Tagen) @ Gast

Hallo,

die Frage ist doch, was Du auf dem Aufnahmeantrag zum Thema Vorkasse angegeben hast. Besorg Dir eine Kopie von der TK (6 Jahre Aufbewahrungsfrist - muss also noch da sein). Hast Du dort korrekt angegeben, dass Du bis zum Dez. 04 bei der AOK warst - dann hast Du einen Beweis in der Hand.
Ich meine mich erinnern zu können, dass man von Dir max. 3 Monate den Beitrag seitens des Arbeitgebers rückrechnen kann. Da hat Dein AG Pech gehabt und muss den Rest berappen. Wo das aber im Gesetz steht weiss ich nicht...

LG, Shops


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