Re: Kurze Anmerkung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 04.06.2006, 22:51 (vor 6748 Tagen) @ Thomas

Diese Regelung gilt für die Bundesbeihilfe und alle analogern Länder- und Kommunalregelungen. Sie gilt auch für Quasibeamte wie Sie.

Bei der Kostenerstattungsregelung (man bleibt in der GKV) ist der 100% GKV-Beitrag natürlich meist höher als die Quotenversicherung der PKV, aber schon bei drei zu versichernden Personen (Mann, Frau, Kind) wird das ganze zum Rechenexempel, da Ehepartner und Kind in der GKV kostenlos sind und Frauen - wie ja bereits erwähnt - in der PKV teuerer sind.

Jetzt hoffe ich nur für Sie, dass Sie entweder ein Ersatz für weggefallene Beamtenstellen auf Zeit darstellen (z.B. durch das letzte Hochschulrahmengesetz) oder auch während der Rente/Pension beihilfeberechtigt sind.
Denn Angestellte erhalten normalerweise keine Beihilfe mehr im Alter und die PKV muss dann auf 100% aufgeblasen werden. Ohne Anwartschaft für die wegfallende Beihilfe ist das eine Armutsfalle im Alter.


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