Re: Kurze Anmerkung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 30.05.2006, 19:09 (vor 6753 Tagen) @ Sora

Dass der Beamte keinen Arbeitgeberanteil bekommt, stimmt. Doch dass er den Höchstsatz zahlen muss, ist eine Mär! Auch hier wird der GKV-Beitrag in Prozent auf das Einkommen angewendet. Dass hier ein Beamter aus dem höheren Dienst den Höchstbeitrag zahlt, liegt natürlich in der Logik der einkommensabhängigen Beiträge.

Außerdem leistet die Beihilfe viel mehr als die GKV. So kann ein Beamter, der in der GKV geblieben ist, ohne Probleme Kostenerstattung beantragen und ambulant zum Arzt gehen. Er oder sie wird sich dann wundern, wie wenig die GKV zahlt (ca. 14 bis 1/3 der Rechnung) und wieviel die Beihilfe zahlt, nämlich grundsätzlich den Rest unabhängig vom Beihilfesatz, da die Beihilfe sich ja bei einem GKV-Versicherten die Erstattung der Fallpauschalen im Krankenhaus spart, hier zahlt ja die GKV alles.

Seien Sie mir nicht böse, aber hier spricht jemand, der von der tatsächlichen Erstattung der GKV keine Ahnung hat. Dass sich dann die Ärzte zum Ausgleich der Senkungen der GKV an den PKV-Patienten schadlos halten und mehr als den 2,3-fachen Satz abrechnen, den die Beihilfe nicht so ohne weiteres zahlt, steht auf einem anderen Blatt, ist aber nicht Sache der Beihilfe.

Und zu den Restbeamten bei Bahn und Post: Diese sind über spezielle Versorgungswerke abgesichert, die auch nur geringere Steigerungssätze zahlen, teils auch über die KV abrechnen - deshalb besteht hier auch meist kein Unterschied zur GKV. Dieses System wurde aber schon in den 50ern eingeführt, da sich ein A1 bis A6-Beamter noch nie eine Quoten-PKV leisten konnte.


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