Re: Kurze Anmerkung (Private Krankenversicherungen)
Die Politiker wollen, dass ein Beamter immer Privatpatient ist. Hierfür gibt es die zwei Möglichkeiten:
1. PKV
ambulant: 100% GOÄ/GOZ (private Gebührenordnung)= 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.
Medikamente: 100% = 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.
stationär: 100% Fallpauschale = 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.
oder
2. GKV
ambulant: 100% GOÄ/GOZ (private Gebührenordnung)=
Kostenerstattung durch 100% GKV auf EBMplus/BEMA-Basis (GKV-Gebührenordung) (= ca. 15-30% der Privatrechnung) + Rest durch Beihilfe (ca. 70-85% der Privatrechnung)
Medikamente: 100% GKV, Beihilfe zahlt hier nichts!
stationär: 100% Fallpauschale = 100% GKV, Beihilfe zahlt hier nichts!
Deshalb ist es logisch, dass der GKV-Beitrag voll bezahlt werden muss, da die GKV zu wenig bei Privatrechnungen zahlt (nur max. 30%).
Bei einer 50%-Quote der GKV wärens dann nur noch maximal 15%! Da wäre ja eine riesige Lücke durch die Beihilfe zu zahlen, zumal die Beihilfe ja dann auch im Krankenhaus oder bei Medikamenten zahlen müsste.