Re: Kurze Anmerkung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 04.06.2006, 22:44 (vor 6748 Tagen) @ Petra

Die Politiker wollen, dass ein Beamter immer Privatpatient ist. Hierfür gibt es die zwei Möglichkeiten:

1. PKV
ambulant: 100% GOÄ/GOZ (private Gebührenordnung)= 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.

Medikamente: 100% = 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.

stationär: 100% Fallpauschale = 50% Beihilfe + 50% Private Krankenversicherung.

oder


2. GKV

ambulant: 100% GOÄ/GOZ (private Gebührenordnung)=
Kostenerstattung durch 100% GKV auf EBMplus/BEMA-Basis (GKV-Gebührenordung) (= ca. 15-30% der Privatrechnung) + Rest durch Beihilfe (ca. 70-85% der Privatrechnung)

Medikamente: 100% GKV, Beihilfe zahlt hier nichts!

stationär: 100% Fallpauschale = 100% GKV, Beihilfe zahlt hier nichts!

Deshalb ist es logisch, dass der GKV-Beitrag voll bezahlt werden muss, da die GKV zu wenig bei Privatrechnungen zahlt (nur max. 30%).
Bei einer 50%-Quote der GKV wärens dann nur noch maximal 15%! Da wäre ja eine riesige Lücke durch die Beihilfe zu zahlen, zumal die Beihilfe ja dann auch im Krankenhaus oder bei Medikamenten zahlen müsste.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum