Re: nachtrag (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 29.05.2006, 15:26 (vor 6754 Tagen) @ Petra

Zuerst einmal möchte ich voranstellen, dass ich nichts gegen Beamte habe - denn die Beamtenbesoldung macht den Staatsdients z.Z. noch etwas wettbewerbsfähig im Vergleich zur Wirtschaft.

Doch im öffentlichen Dienst sind die Verwerfungen groß, vgl. die Universitätsassistenten bei den Ärzten:

Die Assistenzärzte sind je nach Land und Rechtslage Beamte auf Zeit als akademische Räte oder wiss. Assistenten auf 3+3 Jahre (C1 bzw. neu A13) oder sie sind Angestellte auf BATIIa bzw. neu TVöD 13 oder 14-Basis.

Das Netto-Gehalt eines ca. 30-Jährigen ledigen Beamten beträgt dann ca. 2500 Euro minus 140 Euro 50% PKV (ohne Chefarzt wg. Vergleichbarkeit mit GKV). Für Frauen kostet die PKV ca. 30 Euro mehr, also ca. mindestens 2300 Euro.
Der Staatsangestellte verdient jedoch inkl. GKV-Abzug nur 1800 Euro für dieselbe Arbeit, wegen Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

So und nun stellt sich die Frage, inwiefern die Beamten, die bzgl. ihrer Pension noch besser gestellt sind als die Staatsangestellten mit BfA+Zusatzversorgung des öffenltichen Dienstes, verfassungswidrig gegenüber den Staatsangestellten in gleicher Position - allein dies kann die Vergleichsgröße sein - benachteiligt werden, wenn diese einen Gesundheitssoli zahlen müssen.

Übrigens lassen sich die obigen Zahlen, die auch die Akademikerflucht aus dem Staatsangestelltenverhältnis erklären, auf den gehobenen Dienst übertragen. Allein beim mittleren Dienst mit vielen Kindern und nicht arbeitender Ehefrau wird das ganze grenzwertig, doch diese Beamten sind eh meist aus Kostengründen freiwillig in der GKV geblieben, damit Kinder+Ehefrau kostenlos mitversichert bleiben.


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