Re: Kurze Anmerkung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 30.05.2006, 19:15 (vor 6753 Tagen) @ Thomas

@ Petra!

Bitte vergleichen Sie deshalb nicht Äpfel mit Birnen. Bei einer verfassungsrechtlichen Beurteilung der Quoten-PKV kann nur Beitragssatz für eine PKV herangezogen werden, die weder Wahlleistungen (Chefarzt, 1- oder 2-Bett), noch Tarifmerkmale der Beihilfeergänzungstarife (z.B. Zahnersatz) kennt. Auch kann hier eigentlich nur der 50%-Standardtarif für Beamte mit Deckelung auf den 1,7-fachen Steigerungssatz berücksichtigt werden, da dieser ambulant mit der Beihilfe zusammen immer noch das Doppelte der GKV erstattet.


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