Re: PKV-Umstellung nach Aufhebung Abschlag Ost (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 29.06.2007, 15:53 (vor 6362 Tagen) @ Uwe

Dies hängt von den Tarifbestimmungen in Ihrem Osttarif ab und wie die Debeka diese anwendet!

Laut Gesetz haben Sie ohne Gesundheitsprüfung nur Anspruch auf einen gleichwertigen Schutz, nur den gibt es bei der Debeka nicht, da der PNW schon höhere Steigerungssätze umfasst, und in Ihrem Fall besteht noch eine Wechselrecht auf einen Westtarif, d.h. aber auf irgendeinen mindestens leistungsgleichen und nicht einen bestimmten!

Es ist leider Usus im Bereich der PKV die Einsteigertarife (und hierzu gehört der PNW) billig zu halten und damit frei von allen negativen Risiken. Dies sind Lockangebote, die oft unterkalkuliert sind. Erkundigen Sie sich einmal, was der Zusatztarif für Wahlleistungen WK100 für gesetzlich Versicherte in Ihrem Alter bei der Debeka kostet und addieren Sie dies auf den Beitrag des PNW - oh Wunder die Summe liegt sicher weit unter der des PN! Daran können Sie sehen, dass etwas nicht stimmen kann! Insofern ist die Beitragsersparnis des PNW zum PN wahrscheinlich nicht von Dauer, außer es erfolgte eine rigidere Risikoauslese, was aber in einem Tarifwerk unsinnig ist (siehe unten).

Dass dann die Hochleistungstarife in der PKV durch eine oft negativere Risikodurchmischung teurer sind, wird von den dort Versicherten akzeptiert, denn nur diese sind klassische Privatversicherte: Die zahlen gern 50% mehr als den GKV-Höchstbeitrag, weil sie Leistung wollen und nicht sparen wollen oder müssen!

Sie könnten aber aus dem PN nach der Mindestvertragslaufzeit wiederum in den PNW wechseln, dies ist definitiv gesetzlich abgedeckt, da der PNW weniger Leistung als der PN hat. Auch handelt es sich um dieselbe Tariflinie, so dass man nicht mit unterschiedlichen Risikoprüfungen argumentieren kann, wie dies oft gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemacht wird, so zuletzt von der Allianz mit ihrer neuen Tariflinie. Dieses Vorgehen wurde im Fall der Halleschen auch gerichtlich abgesegnet, doch dafür muss man eine neue Tariflinie aufmachen, was die Debeka ja immer werbewirksam ablehnt, da sie ja darauf pocht für Nichtbeamte im Westen nur ein Tarifwerk zu haben, nämlich PN(W/E)!
Deshalb ist hier jedes Mauern der Debeka unsinnig, da Sie nach der Mindestvertragslaufzeit eh wechseln können.


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