Re: PKV und Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
Kurze Frage:
Ich war seit 07/05 privat versichert (also erst nach dem berühmten Stichtat 31.12.02). Seit 11/08 habe ich ein neues, befristetes Beschäftigungsverhältnis und liege unter der Grenze und bin somit GKV-pflichtig.
Würde ich nun eine Anwartschaft abschliessen und nächstes Jahr, sagen wir ab Juli, einen Job mit mehr Entgelt antreten, und käme somit "insgesamt" sowohl in 2008 als auch in 2009 über die Grenze, kann ich dann ab 01/10 wieder in die PKV oder muss ich tatsächlich volel 3 Jahre warten? Ab wann würde dann genau gezählt werden? Ich befürchte daß dann 2009 das erste Jahr wäre, in dem ich wieder drüber käme und somit könnte ich erst ab 01/12 in die PKV?
Ist das so richtig?
Noch was: Dann müsste ich die GKV also in 2011 kündigen, die JAEG liegt noch nicht fest, bzw. hab ich nix gefunden. Heißt es dann ich muss 2009 über der JAEG von 2011 oder der von 2009 gelegen haben?
Gruß,
Chris
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14.11.2007, 10:55
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Thomas,
14.11.2007, 13:11
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- Re: PKV und Arbeitslosigkeit - Chris, 28.12.2008, 22:13
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