Re: PKV und Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)

Gast, Donnerstag, 15.11.2007, 09:43 (vor 6220 Tagen) @ Thomas

Hallo,

ich verstehe die Anwartschaft dahingehend, dass mit Ende der Bedingung für die Anwartschaft - hier: Wiederaufnahme einer Beschäftigung und Ende der Arbeitslosigkeit - mein ursprünglicher PKV Versicherungsschutz wieder voll in Kraft tritt. So ist es in den Bedingungswerken meiner PKV vorgesehen. Keine Arbeitslosigkeit - keine Pflichtversicherung in der GKV. Da die PKV m.E. wieder voll aufleben müsste, würde ich aus der GKV wieder austreten.


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