Re: PKV und Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
zur angesprochenen 3-Jahres-Regelung habe ich auch noch eine ähnlich gelagerte Frage: Ich werde zum Ende des Jahres freiwillig mein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer aufgeben. Ich bin seit 14 Monaten in der PKV versichert.
Die ersten drei Monate 2008 werde ich selbständig sein, allerdings kein Einkommen erzielen, da auf längerer Reise. In diesem Zeitraum werde ich - sofern möglich - freiwillig in der PKV bleiben. Zum April oder Mai strebe ich an, wieder in ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer einzutreten. Dort werde ich vom Bruttojahresgehalt wieder über JAE liegen (allerdings natürlich 2008 maximal 9 Monate arbeiten.)
Gilt nun auch beim Wechsel von der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis, in dem das Bruttojahresgehalt wieder über JAE liegt, eine dreijährige Pflicht für die GKV? Zählt bei der Versicherungspflichtgrenze das tatsächliche Gehalt eines Jahres (so interpretiere ich die Angaben aus dem Beitrag von Thomas) oder das im Arbeitsvertrag festgelegte Jahresbrutto, müsste ich also in neun Monaten dann entsprechend viel verdienen?
Vielen Dank schonmal!
Sebastian
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14.11.2007, 10:55
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Thomas,
14.11.2007, 13:11
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14.11.2007, 14:34
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- Re: PKV und Arbeitslosigkeit - Sebastian, 03.12.2007, 16:33
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- Re: PKV und Arbeitslosigkeit - Chris, 28.12.2008, 22:13
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