Re: PKV und Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 16.11.2007, 00:35 (vor 6219 Tagen) @ Gast

Ich zitiere aus dem vom Gesetzgeber, jeden PKV-Vertrag brechenden Vereinbarung der GKV-Spitzenverbände:

"Für sonstige Zeiten der Unterbrechung der Beschäftigung im Drei-Kalenderjahres-Zeitraum (z. B. beim unbezahlten Urlaub von Beginn des zweiten Monats an, vgl. Beispiel 9) oder für Zeiten ohne Beschäftigung (z. B. bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit oder bei Arbeitslosigkeit, vgl. Beispiel 10) sind fiktive Arbeitsentgelte nicht anzusetzen."

Sie sind also durch die Gesetzesänderung deren Auslegung als Angestellter in Deutschland versicherungspflichtig in der GKV und dürfen sich aus gesetzlichen Gründen nicht allein voll in der PKV versichern, wenn Sie in den letzten drei Jahren nicht jedes Jahr zusammen 47.700,00 EUR verdient haben, d.h. in

2004 bis 2007 Ende je 47.700,00 EUR pro Jahr. Wenn dies der Fall für 2007 der Fall sein sollte, da Sie ein Spitzenverdiener sind, sind Sie GKV-frei und Ihre alte PKV muss Sie wieder nehmen, sogar bei fehlender Anwartschaft!

Sinn der gesetzlichen Regelung ist, jeden Angestellten bei einer Neueinstellung drei Jahre in die GKV zu zwingen, insbesondere als ehemaliger Arbeitsloser. Sie sollen jetzt praktisch erst mal drei Jahre das zurückzahlen, was Ihnen während der Arbeitslosigkeit von der GKV gutes getan wurde.

Das Problem liegt also wohl nicht bei Ihrer PKV, sondern beim Gesetzgeber. Es besteht weiterhin bis 31.12.2010 Versicherungspflicht in der GKV, außer Sie verdienen mit Arbeitslosengeld in 2007 über 47.700,00 EUR und haben in den drei Kalenderjahren zuvor auch soviel pro Jahr verdient!


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