PKV und Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)

Gast @, Mittwoch, 14.11.2007, 10:55 (vor 6221 Tagen)

Hallo,

ich war bis zum 31.12.2006 als Angestellter für 4 1/2 Jahre privat versichert und sodann ab dem 01.01.2007 arbeitslos und ab diesem Zeitpunkt in der GKV pflichtversichert. Um mir die Rückkehr in die PKV zu sichern, schloss ich mit Wirkung ab dem 01.01.2007 eine Anwartschaftsversicherung mit meiner PKV ab - zunächst für 6 Monate Ruhensvereinbarung, ab dem 01.07.2007 betragspflichtige Große Anwartschaftsversicherung.

Seit dem 01.09.2007 arbeite ich wieder als Angestellter und habe dies fristgerecht gegenüber meiner PKV unter Hinweis auf die Anwartschaft angezeigt. Diese verweigert jedoch unter Hinweis auf die Gesundheitsreform 2007 das Wiederaufleben des ursprünglichen Vertrages.

Geht das?


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