Re: PKV und Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)

Gast @, Mittwoch, 14.11.2007, 14:34 (vor 6221 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank zunächst für die Antwort.

Nach meinem Dafürhalten hängt das Wiederaufleben meines PKV Vertrages wegen der abgeschlossenen Anwartschaft NICHT davon ab, was ich in den letzten drei Jahren verdient habe.

Mein PKV-Vertrag wurde ja zu keinem Zeitpunkt beendet, sondern lediglich umgestellt in eine große Anwartschaftsversicherung. In dieser ist glasklar geregelt, dass bei fristgemäßer Anzeige

"der in Anwartschaft stehende Tarif zu dem Zeitpunkt wieder auflebt, in dem die Voraussetzungen für die Anwartschaft weggefallen sind."

Die Voraussetzungen für die Anwartschaft sind mit der Beendigung meiner Arbeitslosigkeit zum 31.08.2007 weggefallen.


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