Re: PKV und Arbeitslosigkeit (Private Krankenversicherungen)
Es geht nicht um Verweigerung, sondern darum, ob Versicherungspflicht in der GKV besteht oder nicht. Dies hängt von Ihrem Einkommen und Bewertung Ihrer Arbeitslosigkeit bei dieser Einkommensabrechnung ab. Denn Sie müssen in den letzten drei vollen und in diesem und im nächsten Kalenderjahren in jedem Jahr über der jetzt gültigen Versicherungspflichtgrenze verdienen. Dies schaffen Sie in 2007 wohl sicher nicht, außer Sie haben den Superverdienst (z.B. 12.000 Euro im Monat) schlechthin. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie dies der PKV mit.
Dadurch, dass Sie sich nicht von der Pflicht während der Arbeitslosigkeit haben befreien lassen, gilt für Sie zudem nicht mehr die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze, wie für Altfälle in der PKV, sondern die neue, höhere Versicherungspflichtgrenze.
Übrigens: An sich ist eine Doppeltversicherung in der GKV und PKV rechtens, sofern Sie keinen Gewinn daraus schlagen können, z.B. Sachkostenverfahren in der GKV. Die PKV ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet zu verhindern, dass Sie durch eine Doppeltversicherung keinen Gewinn vom Krankwerden machen, was ginge, wenn Sie in der GKV das Kostenerstattungsverfahren wählen würden. Deshalb wird immer in diesen Fällen standardmäßig eine Bescheinigung des Arbeitgebers fällig, dass Sie nicht in der GKV pflichtversichert sind.
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Gast,
14.11.2007, 10:55
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Thomas,
14.11.2007, 13:11
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14.11.2007, 14:34
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Thomas,
15.11.2007, 01:09
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15.11.2007, 09:43
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- Re: PKV und Arbeitslosigkeit - Thomas, 16.11.2007, 00:40
- Re: PKV und Arbeitslosigkeit - Sebastian, 03.12.2007, 16:33
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- Re: PKV und Arbeitslosigkeit - Chris, 28.12.2008, 22:13
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