Re: Wieder einmal PKV oder doch GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 21.06.2008, 03:30 (vor 6002 Tagen) @ Pit76

Bei den Kostenerstattungstarifen wird grundsätzlich auf 100% aufgezahlt, wenn die Rechnung mindestens 1 cent Vorleistung der GKV erhält, es geht hierbei nicht um einzelne Rechnungsposten. Da die GKVen bei jedem Kunden versuchen, diesen zu halten, lässt sich schon mindestens die Beratung finden, die wird nämlich auf jeder PKV-Rechnung abgerechnet und ist auch bei der GKV abrechenbar. Sogar ein an sich meist nicht abrechenbarer Kernspin wird dann analog mit einem sog. Großgeräteinsatz von der GKV erstattet - das ist dann das, was der Arzt bei einem Kernspin mit der GKV abrechnet. Die Restkosten-PKV zahlt dann auf.

Zum Thema Praxisgebühr und die Problematik der Poliklinikpauschale (Quartalsrechnung) googeln Sie bitte das Forum - wenn man etwas Verwaltungsbegabung und Durchsetzungsvermögen bei den Rechnungsstellern hat, ist dies alles kein Problem.

Keine Vorerstattung der GKV gibt es im Arztbereich nur, wenn Sie zu einem Arzt ohne Kassenzulassung oder zum Heilpraktiker gehen.

Bei der Arag ist der Unterschied die Selbstbeteiligung von 75 Euiro beim 182, die der 181 nicht kennt - da sehen Sie schon, dass der Posten Erstattung ohne GKV-Vorleistung (181: 30%, 182: 60%) irrelevant ist, da er keine Auswirkungen auf die Beitragskalkulation hat, sondern allein die Selbstbeteiligung und die Tatsache, dass der 182 ein neuer Tarif ist und im 181 wieder die Altlasten stecken. Der 182 wird aber über kurz oder lang auf den Preis des 181 steigen.
Ich würde Ihnen trotzdem den 182 empfehlen, da die Analogabrechnung nur bei Arztleistungen funktioniert, bei Medikamenten aber nicht, wenn Sie ein nicht-verschreibungspflichtiges Medikament, das nicht auf der Ausnahmeliste steht, oder ein verschreibungspflichtiges, aber nicht erstattungsfähiges Medikament verschrieben bekommen. Ohne GKV-Vorleistung würden beim 181 nur 30%, beim 182 aber 60% erstattet. Ihnen ist dabei schon klar, dass im 182 nach der SB von 75 Euro z.B. Aspirin zu 60% erstattungsfähig ist.

Mein Vorschlag zum TK-Tarif bezog sich ja nur auf den ambulanten Wahltarif Praxis Privat, nicht auf den Krankenhaustarif.
Da Sie ja schon bei der ARAG versichert sind und der Z70 sich eh mit dem Kostenerstattungsprinzip beißt, wechseln Sie halt aus Z70 in 182+185, der stationäre Tarif bleibt.
Der TK-Tarif ist nur dann erste Wahl, wenn Sie für den 182 u.U. zu krank sind - ich hoffe Sie haben keinen Heuschnupfen!


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