Re: PKV - Ja oder Nein (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 01.06.2009, 14:05 (vor 5659 Tagen) @ Andreas

So ist es grob richtig und nicht durch die PKV-Mitgliedschaft wird Dir der Zugang zur sehr preiswerten KVdR verwehrt, sondern weil Du wahrscheinlich die Vorversicherungszeiten bis zur Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen kannst, falls Du bis zum 54. in der PKV verweilst. Denn "mindestens 9 Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens muss eine Mitgliedschaft aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung oder eine Familienversicherung in der GKV bestanden haben."
Tip: mit einem Angestelltengehalt ab 401€ Brutto können auch nach dem 65. bestehende Fehlzeiten abgebaut werden, allerdings würde die Rentenzahlung dann auch erst später einsetzen! Lohnt sich bei Dir aber sicher nicht, da die sicher 10 Jahre fern der GKV dann nicht mehr aufzuholen sind. Bleibt ein mehrstündiges Rechenbeispiel. Kassen und Rententräger dagegen haben beste Software und rechnen die Zuordnung absolut taggenau! aus. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11958/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/KVdR__PVdR/KVDR__Voraussetzungen__Beginn__Ausschluss__node.html__nnn=true und wie immer sehr übersichtlich bei der TK eine Fallberechnung -> http://www.tk-online.de/tk/im-ruhestand/freiwillig-versicherte-rentner/beitragszuschuss/149840
Da allerdings der "Eckrentner" in der KVdR auch etwa 100€ für seine Krankenversicherung bezahlen muß, aber im Berufsleben meist viel weniger Einkommen hatte als die Freiwilligen Mitglieder, sind die in der etwas teueren FKVdR mit meist um die 250€ Beitrag preislich immer noch relativ gut aufgehoben und haben ja dann auch vielfach mehr finanzielle Rücklagen, privates Wohneigentum, betriebliche Alterversorgungen etc. Fragte doch mal ein Spaßvogel, wer als Rentner denn über 3000€ Einkommen verfügen kann...


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