Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 14.03.2010, 22:13 (vor 5368 Tagen) @ GKVler

1. komme mir schon vor wie eine Asiatische Gebetsmühle: unsere Asenka hat wie sie am 10. März schrieb >wahrscheinlich schon länger als fünf Jahre das nächtliche Schnarchen. Ging dann vor rund 5 Jahren zum Arzt, weil sich ihr Partner über ihre nächtlichen Geräusche störte. Ihr Doktor untersucht sie und stuft das sie individuell nicht belastende Symptom Schnarchen nach Befundung als Gebrechen ein und notiert es deshalb in ihrer Patientenakte! Sicherlich hat er im Rahmen seiner ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungspflicht einige Empfehlungen gegeben. Sie beschreibt ein vorhandenes Übergewicht, was sicher reduziert werden sollte, möglich wären auch Aufforderungen zu sportlicher Betätigung, der Umstellung der Ernährung und eventuell auch einer Alkoholreduktion .. wissen wir aber nicht genau, weiß nur Asenka, ihre Doktor und die ehemalige PKV ..

2. das ihr Doktor nicht einfach eine "Winddiagnose" gestellt hat, belegt die dann im Januar 2010 diagnostizierte Schlafapnoe. Und genau jetzt kommt die spannende versicherungsrechtlich folgenschwere Frage, ob dieses Krankheitsbild mit dem Schnarchen seinerzeit in Verbindung gebracht werden kann. Die möglicherweise juristische Betrachtung wir uns Asenka vielleicht später mal mitteilen, ich selbst tippe ganz stark auf ein ja.

3. entgegen landläufiger Meinung kann eine PKV einem Versicherten ebenso wenig Diagnosen oder Gebrechen unterstellen wie die GEZ nicht per "Peilwagen" Schwarzseher auftreibt. Die Leistungsabteilungen werden allerdings mit medizinischen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten ständig angereichert und fragen im Verdachtsfalle dann einfach nach beim Versicherten, den unterschiedlichsten Behandlern und gern auch den letzten Versicherungen versus gesetzlichen Krankenkassen. Somit ensteht ein Gesamtbild. Bevor eine PKV einen Vertrag anfechtet oder gar zurück tritt, wird zwar zügig wegen der Fristwahrung, aber äußerst umfangreich recherchiert, denn diese Entscheidung muß gegebenenfalls auch vor Gericht Bestand haben.

4. da die Verletzung von Obliegenheiten, wie auch der Versicherungsbetrug durch Abrechnungsmanipulation nicht unwesentlich auf die Zahlbeiträge der anderen Versicherten durchschlägt, geht man in der PKV dagegen vor. Zwar gibts glücklicherweise keine anonymen Telefone wie in der GKV http://www.vdek.com/versicherte/Manipulationsabwehr45256/index.htm und auch Schipkarten künftig sogar mit integriertem Lichtbild muß kein Privatversicherter bei Arzt oder Zahnarzt zwangsweise vorlegen.

5. in scheinbar vergleichbare Situation kam ein männlicher Versicherter, der durch nächtliches Zähneknirschen die Ruhe seiner Holden über Jahre störte. Der Zahnarzt machte ihn eines Tages drauf aufmerksam, daß die Schneidezähne erheblich abgeschliffen wären und prophylaktisch des nachts eine Okklusionsschiene zu tragen sei. Auch hier prüfte eine Versicherung und biß sich selbst die Zähne aus, da dieses Gebrechen in der Patientenakte des "Zahnarztmuffels" niemals festgehalten war. Leistungen für die alljährlichen Knirscherschienen rund 350€ plus einmalig vier Keramikkronen in einer Gesamthöhe von 2800€.


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