Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 12:57 (vor 5372 Tagen) @ gast

Unser bekannter Gast Arno Nyhm hat sich die Antwort diesmal gleich selbst gegeben >natürlich kann auch diese aus dem gleichen Grund den Vertrag rückwirkend kündigen, da Du dort sicher das Schnarchen nicht angegeben hast und so wird es sein, denn die Annahmerichtlinien sind bei allen Gesellschaften recht ähnlich, insbesondere falls ein durch vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gekündigter Versicherter erneut anklopft. Die Frage die jedoch offen bleibt, was hat den der Vermittler seinerzeit abgefragt? Gibt es denn keine schriftlichen Unterlagen? Und zuletzt der Hinweis, die Versicherer fragen nicht nur nach Krankheiten sondern auch nach Beschwerden, was beim Schnarchen den Nagel auf den Kopf trifft.


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