Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

gast, Mittwoch, 10.03.2010, 06:50 (vor 5373 Tagen) @ Joachim Röhl

hallo asenka,

die aussagen von hr. röhl treffen leider nicht immer die wahrjeit, da er nicht richtig gelesen hat was du schriebst ;-)))

deine letzte pkv wäre nun wieder für dich zuständig und MUSS dich wieder versichern und auch die op zahlen!

natürlich kann auch diese aus dem gleichen grund, den vertag rückwirkend kündigen, da du dort sicher das schnarchen nicht angegeben hast.

natürlich kannst du auch klagen, doch das dauert ....!

ja so sind die hochglobten pkv-versicherer, da gibt man bei der fragen ob man krabk ist und beschwerden hat NEIn an und dann sagt man einem man hätte dort schnarchen angeben müssen ....
SCHNARCHEN stellt definitv keine krankheit dar.

aber wenn es um etwas mehr an geld geht, dann fangen die an zu suchen um abzulehnen


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