Re: Wechsel zu GKV nach Selbstständigkeit (Private Krankenversicherungen)

GKVler, Sonntag, 14.03.2010, 18:25 (vor 5368 Tagen) @ Joachim Röhl

tja, auch ich würde nie auf die Idee kommen, dass "schnarchen" eine Krankheit ist...

hier einige Definitionen von Krankheit:

Nach Schmidt und Unsicker, 2003: „Als Krankheit wird das Vorliegen von Symptomen und/oder Befunden bezeichnet, die als Abweichung von einem physiologischen Gleichgewicht oder einer Regelgröße (Norm) interpretiert werden können und die auf definierte Ursachen innerer oder äußerer Schädigungen zurückgeführt werden können.“ – Aber: „Abweichungen von einem physiologischem Gleichgewicht, einer Regelgröße, einer Organfunktion oder einer Organstruktur sind oft schwer zu beurteilen, weil manche physiologische Regelgrößen eine beachtliche Streuung aufweisen.“

Im Versicherungsrecht der GKV wird Krankheit definiert als ein: „Objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“ Dabei wird die Aufmerksamkeit nur auf die Behandlungsbedürftigkeit gelenkt. In diesem Sinne liegt Krankheit nur dann vor, wenn Behandlungsbedürftigkeit besteht, um beispielsweise Schmerzen zu beheben, zu lindern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen oder die zukünftige Erwerbsfähigkeit zu beeinflussen. Ungeachtet dessen, dass es sehr schwierig ist, objektiv zu bestimmen, wo Gesundheit aufhört und damit Krankheit anfängt, wird die Krankheit als Abweichung von der Norm verstanden.
http://gesundheitsmanagement.kenline.de/html/definition_gesundheit_krankheit.htm

also liegt in der GKV z. B. eine Krankheit erst dann vor, wenn sie behandlungsbedürftig ist und/oder Arbeitsunfähigkeit verursacht. Schnarchen wäre dementsprechend erst dann eine Krankheit, wenn man deswegen zum Arzt geht...

wie ist denn die Defintion von "Krankheit" bei der PKV??

Gruß GKVler


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